Information der Öffentlichkeit nach § 8a der 12. BImSchV
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Für die KSG GmbH mit Sitz in Gornsdorf, Sachsen/Deutschland gelten die Vorschriften der 12. Bundes-Immissionsschutzverordnung (12. BImSchV). Das Unternehmen ist als ein Betriebsbereich genehmigt. Auf Grund der im Betriebsbereich verwendeten und gelagerten gefährlichen Stoffe ordnet sich die KSG GmbH in einen Betriebsbereich der unteren Klasse der 12. BImSchV ein. Auf der Grundlage dieser Zuordnung ist die KSG GmbH verpflichtet, bestimmte Informationen der Öffentlichkeit auch auf elektronischem Wege zugänglich zu machen.
Die KSG GmbH mit Sitz in Gornsdorf, Sachsen, ist mit 113 Mio. Euro Umsatz im Geschäftsjahr 2019 an den Standorten Gornsdorf sowie Gars einer der größten Leiterplattenhersteller Europas. Die KSG GmbH versteht sich als Technologieführer mit einem eigenen großen Entwicklungsteam. Das weltweit aktive Unternehmen fertigt ausschließlich nach Kundenvorgabe unbestückte Leiterplatten in verschiedensten Technologien für vielfältige Anwendungen der Elektronikindustrie. Mehr als 950 Mitarbeiter unterstützen die Kunden über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg – vom Muster bis zur Serie. „Made in Europe“ ist bei KSG gelebte Philosophie: Die Fertigung in Deutschland und Österreich macht das Unternehmen flexibel, innovativ und kundenorientiert. KSG beliefert über 1.000 Kunden auf 3 Kontinenten - in 23 Länder.
KSG betreibt seit 2007 ein Umweltmanagementsystem und unterliegt neben den geltenden Gesetzen aus den Bereichen Umwelt- und Arbeitsschutzrecht speziellen behördlichen Auflagen zur Errichtung und zum Betrieb umweltrelevanter Anlagen.
Die Einstufung der KSG GmbH in die untere Klasse der 12. BImSchV erfolgt auf der Grundlage der Überschreitung der Mengenschwelle von umweltgefährlichen Stoffen der Kategorie E1 und E2 der Spalte 4 des Anhanges 1 o.g. Verordnung. Es handelt sich dabei maßgeblich um gelöste Kupfersalzverbindungen.
Cu2+-Ionen sind für den Menschen gesundheitsschädlich und vor allem für viele Kleinorganismen, wie Bakterien, Pilze und Algen sehr giftig. Treten Schäden bei höheren Pflanzen auf, so äußern sich diese in vermindertem Wurzelwachstum und Chlorose.
Gelöste Kupfersalze gelten als deutlich wassergefährdend, da sie, wie bereits erwähnt, giftig für Bakterien und Algen, aber auch für Krebse und Fische sind.
Indirekt verursacht Kupfer Umweltschäden, da es die Bildung von Dioxinen und Furanen bei der Müllverbrennung katalysiert.
Dem Anlagenbetreiber sind diese Gefährdungsmöglichkeiten bekannt und bewusst. Aus diesem Grund erfolgt der Betrieb der Anlage nach den anerkannten Regeln der „beste verfügbare Technik“ (BVT Merkblätter und Schlußfolgerungen) der Industrieemissionsrichtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 2010/75/EU).
Die KSG betreibt eine eigene Abwasseranlage und ist Indirekteinleiter ins öffentliche Abwassernetz des ZWW.
Zur Warnung der Bevölkerung steht lokal eine Sirene in der Gemeinde zur Verfügung. Eine weitere Möglichkeit besteht über Sprachdurchsagen mit Anweisungen zu einem bestimmten Verhalten, welche über mobile Sirenen (Fahrzeuge der Einsatzkräfte mit Sprechdurchsage) oder über lokale Medien (z.Bsp. Radio) erfolgen können.
Über deren Inhalt entscheidet die Einsatzleitung vor Ort bzw. die zuständige Behörde nach Absprache und Situation. Bei einem Brand sollten mögliche Anweisungen grundsätzlich, wie bei jedem ungewollten Verbrennungsvorgang, das Schließen von Fenstern und Türen beinhalten. Für Gewässerbeteiligung nach einem möglichen Austritt umweltgefährlicher Stoffe ergeben sich die Verhaltenshinweise lagebedingt unter Beteiligung der zuständigen Behörden.
Als Unternehmen der unteren Klasse der 12. BlmSchV wird die KSG GmbH in unregelmäßigen Abständen von den unterschiedlichsten Behörden überwacht. Einen Höhepunkt der Unternehmensprüfung stellt die in regelmäßigen Abständen stattfindende Integrierte Überwachung der KSG GmbH nach § 52 BlmSchG und § 16 der 12. BlmSchV dar. Bei diesem Termin wird die KSG GmbH gleichzeitig vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Anlagensicherheit und Störfallvorsorge, Der Landesdirektion Sachsen und dem Landratsamt Erzgebirge auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen geprüft. Der letzte Termin dieser Kategorie fand am 27.03.2019 statt. Es wurden keine Mängel und Verstöße im Betrieb der KSG GmbH festgestellt.
Ausführliche Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Abs. 1 und zu Umweltinformationen können beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) Referat 52 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder auf Anfrage eingeholt werden. Elektronisch stehen diese Informationen im Internetauftritt des LfULG www.umwelt.sachsen.de/umwelt/luft/40798.htm
Weitere Umweltinformationen können auf den Webseiten der KSG GmbH (www.ksg-pcb.com), der Gemeinde Gornsdorf (www.gornsdorf-erzgebirge.de) und der Webseite des Landratsamtes Erzgebirgskreis (www.erzgebirgskreis.de) eingeholt werden. Die Webseiten der überregionalen Naturschutz- und Umweltverbände stehen ebenfalls zur Verfügung.
Stand: 02.05.2019