Informationen an die Öffentlichkeit

KSG produziert Leiterplatten in allen Technologien vom Muster bis zur Serie. Zur Unternehmensgruppe gehören die KSG GmbH im sächsischen Gornsdorf sowie die KSG Austria GmbH im niederösterreichischen Gars am Kamp. Mit einem Jahresumsatz von 139 Mio. € im Jahr 2022 und rund 1.000 Mitarbeitern ist KSG einer der führenden Hersteller von High-Tech Leiterplatten in Europa. KSG versteht sich als Co-Engineering-Partner seiner Kunden und technologischer Taktgeber bei Zukunftsthemen wie HF-Lösungen oder Hochstrom- und Wärmemanagement. Leiterplatten der KSG finden vor allem in den Branchen Mobility, Industrie und Medizin Anwendung.

Für die beiden Standorte gelten folgende Vorschriften:

Für die KSG GmbH mit Sitz in Gornsdorf, Sachsen/Deutschland gelten die Vorschriften der 12. Bundes-Immissionsschutzverordnung (12. BImSchV). Das Unternehmen ist als ein Betriebsbereich genehmigt. Auf Grund der im Betriebsbereich verwendeten und gelagerten gefährlichen Stoffe ordnet sich die KSG in einen Betriebsbereich der unteren Klasse der 12. BImSchV ein. Auf der Grundlage dieser Zuordnung sind wir verpflichtet, bestimmte Informationen der Öffentlichkeit auf elektronischem Wege zugänglich zu machen.

Dazu gehört die Information über die Verwendung gefährlicher Stoffe. In der KSG werden gefährliche Stoffe der Gefahrenkategorie E1, E2, H1, H2, P5c und P8 verwendet. Die Einstufung der KSG in die untere Klasse der 12. BImSchV erfolgt aber ausschließlich auf der Grundlage der Überschreitung der Mengenschwelle von umweltgefährlichen Stoffen der Kategorie E1 und E2 der Spalte 4 des Anhanges 1 o.g. Verordnung. Es handelt sich dabei maßgeblich um gelöste Kupfersalzverbindungen. Cu2+-Ionen sind für den Menschen gesundheitsschädlich und vor allem für viele Kleinorganismen, wie Bakterien, Pilze und Algen sehr giftig. Treten Schäden bei höheren Pflanzen auf, so äußern sich diese in vermindertem Wurzelwachstum und Chlorose. Gelöste Kupfersalze gelten als deutlich wassergefährdend, da sie, wie bereits erwähnt, giftig für Bakterien und Algen, aber auch für Krebse und Fische sind. Indirekt verursacht Kupfer Umweltschäden, da es die Bildung von Dioxinen und Furanen bei der Müllverbrennung katalysiert. Dem Anlagenbetreiber sind diese Gefährdungsmöglichkeiten bekannt und bewusst. Aus diesem Grund erfolgt der Betrieb der Anlage nach den anerkannten Regeln der „beste verfügbare Technik“ (BVT Merkblätter und Schlußfolgerungen) der Industrieemissionsrichtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 2010/75/EU).

Wir betreiben seit 2007 ein Umweltmanagementsystem und unterliegen neben den geltenden Gesetzen aus den Bereichen Umwelt- und Arbeitsschutzrecht speziellen behördlichen Auflagen zur Errichtung und zum Betrieb umweltrelevanter Anlagen. Die KSG betreibt eine eigene Abwasseranlage und ist Indirekteinleiter ins öffentliche Abwassernetz des ZWW.

Zur Warnung der Bevölkerung steht lokal eine Sirene in der Gemeinde zur Verfügung. Eine weitere Möglichkeit besteht über Sprachdurchsagen mit Anweisungen zu einem bestimmten Verhalten, welche über mobile Sirenen (Fahrzeuge der Einsatzkräfte mit Sprechdurchsage) oder über lokale Medien (z.B. Radio) erfolgen können. Über deren Inhalt entscheidet die Einsatzleitung vor Ort bzw. die zuständige Behörde nach Absprache und Situation. Bei einem Brand sollten mögliche Anweisungen grundsätzlich, wie bei jedem ungewollten Verbrennungsvorgang, das Schließen von Fenstern und Türen beinhalten. Für Gewässerbeteiligung nach einem möglichen Austritt umweltgefährlicher Stoffe ergeben sich die Verhaltenshinweise lagebedingt unter Beteiligung der zuständigen Behörden.

Als Unternehmen der unteren Klasse der 12. BlmSchV wird die KSG von den unterschiedlichsten Behörden überwacht. Einen Höhepunkt der Unternehmensprüfung stellt die in regelmäßigen Abständen stattfindende Integrierte Überwachung der KSG nach § 52 BlmSchG und § 16 der 12. BlmSchV dar. Bei diesem Termin wird die KSG gleichzeitig vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Anlagensicherheit und Störfallvorsorge, Der Landesdirektion Sachsen und dem Landratsamt Erzgebirge auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen geprüft. Der letzte Termin dieser Kategorie fand am 19.09.2023 statt. Es wurden keine Mängel und Verstöße im Betrieb der KSG festgestellt.

Ausführliche Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Abs. 1 und zu Umweltinformationen können beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) Referat 52 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder auf Anfrage eingeholt werden. Elektronisch stehen diese Informationen im Internetauftritt des LfULG www.umwelt.sachsen.de/umwelt/luft/40798.htm

Weitere Umweltinformationen können auf der Website der KSG (www.ksg-pcb.com), der Gemeinde Gornsdorf (www.gornsdorf-erzgebirge.de) und der Website des Landratsamtes Erzgebirgskreis (www.erzgebirgskreis.de) eingeholt werden. Die Websites der überregionalen Naturschutz- und Umweltverbände stehen ebenfalls zur Verfügung.

Stand: 19.03.2024

Aktuelle Meldungen:
Wir freuen uns, bekannt zu geben, dass es derzeit keine umweltbezogenen Vorfälle zu vermelden gibt. Diese Zeit der Stabilität ermutigt uns, unsere Bemühungen für den Umweltschutz fortzusetzen und unsere Ziele für eine nachhaltige Zukunft zu verfolgen.

Für die KSG Austria GmbH mit Sitz in Gars am Kamp, Österreich gelten die Vorschriften des § 14 Umweltinformationsgesetzes. 

Die KSG Austria GmbH ist als Inhaber einer informationspflichtigen Anlage im Sinne des Abs. 2 verpflichtet, die nach bundesgesetzlichen Vorschriften einer Genehmigungspflicht unterliegt, die von einem schweren Unfall möglicherweise betroffenen Personen sowie die sachlich zuständigen Behörden – insbesondere auch die örtlich zuständigen Raumplanungs- und Baubehörden – unaufgefordert in regelmäßigen, fünf Jahre nicht übersteigenden Zeitabständen über die Gefahren und Auswirkungen von schweren Unfällen und über die dabei notwendigen Verhaltensmaßnahmen im Falle eines schweren Unfalls in geeigneter Weise zu informieren und diese Information ständig im Internet zugänglich zu machen. Diese Informationen sind alle drei Jahre zu überprüfen, erforderlichenfalls zu aktualisieren und gegenüber den möglicherweise betroffenen Personen zu erneuern. Bei möglichen grenzüberschreitenden Auswirkungen von schweren Unfällen muss die KSG Austria GmbH einer informationspflichtigen Anlage eine Information mit besonderer Berücksichtigung dieses Umstandes der für Katastrophenschutz oder Katastrophenhilfe und für allgemeine Gefahrenabwehr zuständigen Stelle sowie der für die Koordination des Staatlichen Krisen- und Katastrophenschutzmanagements zuständigen Stelle des Bundesministeriums für Inneres übermitteln.

Ein schwerer Unfall im Sinne dieses Bundesgesetzes ist ein Ereignis – z. B. eine Emission, ein Brand oder eine Explosion größeren Ausmaßes, der Bruch einer Talsperre oder die Freisetzung gefährlicher Organismen –, das sich aus unkontrollierten Vorgängen in einer unter dieses Bundesgesetz fallenden Anlage ergibt, das unmittelbar oder später innerhalb oder außerhalb der Anlage zu einer ernsten Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt führt.

Ausführliche Informationen zum Umweltinformationsgesetz nach § 14 finden Sie elektronisch im Internetauftritt des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS) unter: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1993/495/P14/NOR40173091

Stand: 19.03.2024

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